Schikanen und Repressalien von der
Umweltabteilung im Kreis Doberan
Die Hofbewohner und ich werden seit 2002, praktisch seit meiner Übernahme der Hofgebäude, von der Kreisumweltbehörde, insbesondere ausgehend von der Leiterin Frau Godemann und Ihren Mitarbeitern schikaniert. Dezernatsleiter Kraatz deckt die Aktionen, der Landrat äussert sich nicht.
Auf dem Gutshof Westenbrügge habe ich im Frühling 2002 das Marstallgebäude von dem Voreigner TLG übernommen. Es wies entsprechendes Missmanagement auf. Die TLG hatte jede beliebige Forderung anderer Behörden wahllos akzeptiert, aber konnte solche Forderungen natürlich nicht auf die Mieter umlegen, sondern liess sie vom allgemeinen Steuerzahler bezahlen.
Diese Möglichkeit hat man als privater Vermieter nicht und so musste ich schnell die schlimmsten Zustände unter Kontrolle bringen. So hatte die Umweltbehörde der TLG für die wenigen verbliebenen Mieter eine Unzahl Mülltonnen verkauft, die ich aber wohlweislich nicht mit übernommen hatte.
Da die Müllbewirtschaftung nicht privat ist, sondern von der Kreisumweltabteilung betrieben wird, bedeutete meine Übernahme des Gebäudes eine ernste Einnahmeminderung für Frau Godemann und ihre Abteilung. Sie begann sofort mit unglaublichen Repressalien.
Gleichzeitig zu dem Zeitpunkt eines verabredeten Treffens mit einer Mitarbeiterin, dessen Zweck die Klärung Ihrer Forderungen nach den alten TLG Einkünften sein sollte, schickte Frau Godemann eine Vollstreckerin auf den Hof, um mich unter Druck zu setzen. Diese machte allerdings aus Frau Godemann's Sicht den Fehler, dass sie mich anrief, während ich noch auf der Autobahn enroute zu dem verabredeten Treffen war. Ich drohte der Vollstreckerin telefonisch sofortige Vollstreckungsgegenklage unter Absage des Meetings an und konnte damit ihren Rückzug erreichen.
Als nächstes beschuldigte die Abteilung mich, der ich das Gebäude und die Mieter gerade erst übernommen hatte, Mülltonnen gestohlen zu haben. Dies, obwohl wirklich nichts vermuten lässt, dass ich Mülltonnen als einen Wertgegenstand ansehen könnte. Sie drohten mir Durchsuchungsmassnahmen an, die soweit ich heute weiss, komplett widerrechtlich gewesen wären. Ich liess mich nicht beeindrucken.
Schliesslich musste die Abteilung zähneknirschend eine dem Bedarf angemessene Tonnenzahl und die entsprechenden Einnahmen akzeptieren. Womit sie sich allerdings, wie wir später sahen, nur vorübergehend zufrieden gab.
Die nächsten Probleme begannen, als wir im Gespräch mit vielen älteren Bewohnern des Dorfes eine breite Unterstützung für den Plan bekamen, Teile des mindestens 600 Jahre alten Mühlenteiches in Westenbrügge wiederherzustellen. Zu DDR-Zeiten ist dort viel trocken gelegt worden. Der Mühlenteich, der zur Geschichte Westenbrügges gehört, lag komplett auf dem privaten Grundstück des Herrenhauses, das mir gehört.
Die Wiederherstellung des Teiches lag auch namhaften, kompetenten Naturschützern im Kreis am Herzen, weil es neben dem Fliessgewässer Hellbach, dem vorhandenen Röhricht und der zu schaffenden offenen Wasserfläche nicht nur einen zusätzlichen neuen Biotop, sondern auch zwei weitere neue Grenzbiotope schaffen würde.
Jeder Halbgebildete weiss, dass Küste interessanter und wertvoller ist, als offenes Meer oder flaches Land, dass Waldrand, auch vom Artenreichtum, interessanter und wertvoller ist, als nur Wald oder nur Feld. Jeder ausser der Umweltabteilung, die es aber wahrscheinlich auch besser weiss, wenn sie denn will.
Da es für eine solche Massnahme namhafte Förderungen gab, erbat ich ein Treffen unter Beteiligung des mir bis dahin unbekannten Herrn Vöckler, der nicht nur die Unterstützung der Massnahme versagte, sondern auch die Massnahme aus reiner Eigenintitiative und Eigenfinanzierung auf meinem privaten Grund verbieten wollte.
Bei einem Treffen im Kreishaus, in dem ich ihn zu überzeugen suchte, lehnte er nach Vorbringen meiner Gründe ohne jede eigene Begründung ab, machte mir seine Überheblichkeit als Beamter ausdrücklich deutlich ('er bräuchte für ein Verbot keinen Grund') und kommunizierte kommunistisches Gedankengut, indem er mir Selbstbestimmung über meinen Grund kategorisch versagte und es sich selbst zusprach.
Bar aller sachlichen Argumente verwies er mich schliesslich "seines" Büros, nachdem ich ihn vorher noch darüber aufgeklärt hatte, dass ihm dies Büro vorübergehend zur Verfügung gestellt sei, um seinen Steuerzahlern darin zu dienen. Dies war KEIN emotionales Gespräch. Der Mann meinte in aller Ruhe, was er sagte.
Herr Vöckler ist mehreren Leuten im Dorf bekannt als jemand, der Beamtenwillkür rücksichtslos gegen Bürger umsetzt. Man kennt ihn auch als privaten "Fan" von Röhrichten als Biotop, der diese private Präferenz völlig unabhängig von öffentlichem Interesse mit der ihm anvertrauten, nicht einmal auf Wahl beruhenden, staatlichen Autorität missbräuchlich durchsetzt. Diese Aussagen sind keine Einzelfälle.
Es ist ein Fall bekannt, in dem Vöckler Bernd Thielke, Betreiber des Steffenhagener Museumshofes, einem Ur-Bürger des Kreises, der ihm fachlich, und an Verdienst sowieso, haushoch überlegen ist, eine gerichtliche Klage androhte, weil dieser von ihm selbst bezahlte Vogelschutzeinrichtungen und -massnahmen geänderten Umständen gemäss anpasste und umsetzte.
Für das Teichprojekt liegt derzeit ein Förderantrag beim Staun. Er ist vom Wohlwollen der Umweltabteilung abhängig, mit der allerdings laut Vöcklers Stellungnahme nicht gerechnet werden kann.
Die nächste Welle von Schikanen der Abteilung kam, als wir eine Familie aus dem Gebäude loswerden mussten, die seit Jahren Ihre Mitbewohner tyrannisierten, einen ganzen Flügel des Gebäudes für sich selbst freigezogen hatten und ihre neuen Nachbarn mit Lärm, Stromabschaltungen, Vandalismus, Abschneiden neu gepflanzter Obstbäume, Beschädigen von Autos und gar Morddrohungen unter Druck zu setzen suchten. Die Sache kam vors Amtsgericht, die Mieter des Gebäudes traten fast komplett als Zeugen gegen die Familie auf und die gerichtliche Räumung wurde angeordnet.
Die Familie zog dann in ein Haus gegenüber vom Gutshof und da ihr das Betreten des Grundstückes verboten worden war, versicherte sie sich der Unterstützung des Herrn Vöckler aus der Umweltabteilung auf der Suche nach einer guten Beziehung, die dank staatlicher Privilegien sich um solche Privatrechte und Betretungsverbote anderer Bürger nicht zu kümmern braucht.
Herr Vöckler sandte eine Aussendienstleisterin, oder gar, wie später behauptet wurde, nur private Bekannte aus einer der Naturschutzvereine, in denen er ehrenamtlich mitarbeitet, ohne einen Termin zu machen oder sonst irgendeine Art Ankündigung. Angeblich hatte Sie den Auftrag, Mauersegler zu zählen. Mauersegler sind ein Stadtvogel, der gewöhlich an hohen Miethäusern am Dach in Mauerritzen brütet. Zu uns auf's Land gehören die gewöhnlich nicht und sind dort etwa so erforschenswert, wie ein Wildschwein in einem städtischen Miethausgarten. Die Frau verband sich sofort mit der gefährlichen Mutter der beräumten Familie und trieb sich mit dieser auf dem Grundstück herum.
Als ich sie ansprach, verweigerte sie mir ihren Namen und Daseinszweck, berief sich aber auf Autorität und Auftrag des Kreises und dabei der Umweltabteilung für die Verletzung unserer Privatsphäre. Ich verwies sie des Grundstücks, nahm ein Foto, weil sie ihre Identität verweigerte, und beschwerte mich bei Frau Godemann und später Herrn Vöckler über sie. Das Foto steht Ihnen bei Bedarf zur Verfügung. Frau Godemann leugnete schlicht und sogar schriftlich, dass die Frau für den Kreis arbeitete. Herr Vöckler gab schliesslich in dem oben zitierten persönlichen Gespräch zu, dass er die Frau geschickt habe, und dass Frau Godemann davon wisse, weigerte sich aber ebenfalls die Indentität der Frau offen zu legen.
Wir hatten zu der Zeit bereits eine Fassadenseite des Herrenhauses unter hohen Kosten und zur Begeisterung des Dorfes restauriert. Die Frau, bevor sie das Grundstück verliess, warf mir vor, ich hätte zur Restaurierung der Fassade Schwalbennester entfernt und bedrohte mich mit Anzeigen und Bussgeldern deswegen.
Abgesehen davon, dass der Vorwurf nicht der Wahrheit entsprach und dies mit Fotos belegt werden kann, sagte mir ein lokaler Förster auf meine Frage, die Schwalben bauten sowieso neu und er selbst stiesse seine Nester im Herbst herunter, soweit sie nicht selbst herunterfielen. Die Fassade wurde im Oktober und November renoviert. Wäre es nach der Abteilung gegangen, hätte ich die allseits gewünschte Sanierung der Gebäude stoppen sollen.
Die guten Verbindungen der vom Hof geschassten Familie in die Kreis-Umweltabteilung sorgen noch heute dafür, dass buchstäblich jedes Gartenfeuer, das angemeldet oder, in den erlaubten Monaten, unangemeldet auf dem Grundstück stattfindet, sowohl von der Umweltabteilung, als auch zusätzlich von der Polizei, sowie mehrfach der Staatsanwaltschaft, doppelt und dreifach untersucht wird, bisher ohne jeden Erfolg. Zwei Bussgeldverfahren der Umweltabteilung scheiterten.
Die letzte Welle von Schikanen begann, als ich mich bei Frau Godemann über die Art und Weise der Entsorgung der Nehlsen Mitarbeiter beschweren musste. Sie hatten schon eine ganze Weile nur einen Teil der Tonnen entsorgt, den Rest offen vor den Eingang geworfen und die Tonnen kreuz und quer im Weg stehen gelassen. In wieweit dies selbst eine weitere Schikane sein sollte, muss offen bleiben.
Ich hatte es bisher als ortsüblich akzeptiert und wollte nun eine Änderung erreichen, nachdem ein guter Teil des Herrenhauses bezugsfertig war und die Mieter dort höchstwahrscheinlich doch Besseres von ihrer Umgebung gewohnt sein würden.
Ich sandte Frau Godemann zwei Fotos, die ich direkt nach der Entsorgung gemacht hatte und die die Zustände dokumentierten. Die Fotos stehen Ihnen bei Bedarf zur Verfügung. Sie entgegnete mit fadenscheinigen Schutzbehauptungen, die ich an Hand von Fotos widerlegte.
Frau Godemann sagte in Ihrer Antwort Mail über unseren Anspruch, dass die Müllleute Ihren Dreck hinter sich aufräumen und den Platz verlassen sollen, wie sie ihn vorgefunden haben, dies sei inakzeptabel, da sie damit "Fehlverhalten der Bürger (zu) unterstützen und Aufräumungsarbeiten (zu) leisten". Dies sagt alles über Ihre völlig fehlgeleitete Einstellung gegenüber den zahlenden Bürgern, denen Sie dienen und Dienstleistungen bereitstellen soll.
Als Vergeltung, und um weitere Klagen zu abzuschrecken, drohte sie an, den Mietern das Leben schwer zu machen, indem sie anordnen würde, die Tonnen über 50m an der öffentlichen Strasse bereitzustellen. Dies war vor zwei Jahren bereits diskutiert und als zu weit verworfen worden. Damals sagte man uns, obwohl es Vorschiften der Art gäbe, müsse dies bei vielen anderen Grundstücken auch aus praktischen Gründen gehandhabt werden wie bei uns.
Inzwischen ist diese Anordnung erfolgt. Bei etlichen mir bekannten Gutshäusern wird der Müll vom privaten Grundstück abgeholt. Bei landwirtschaftlichen und vielen anderen Kunden ebenso. Wir werden also gesondert behandelt.
Sie ordnete mit einem Tag Vorlauf einen Ortstermin mit Nehlsen an, von dem sie mich erst hinterher informierte, um mit Sicherheit zu vermeiden, dass Mieter, Leute meines Vertrauens, ich selbst, oder Pressevertreter daran teilnehmen. Um ganz sicher zu gehen, und ein Alibi zu bauen, sandte sie mir eine Mail, der der Anhang mit der Ankündigung fehlte. Auf meine nachfrage sandte sie diese, nachdem der Termin gelaufen war. Papierpost hätte innerhalb eines Tages sowieso nicht rechtzeitig sein können und kann von uns auch in der Tat nicht zeitgerecht empfangen und bearbeitet werden, wie sie weiss. Ich war sowieso zu der Zeit in San Francisco. Solches Vorgehen, insbesondere, wenn man sich dann auf den Ortstermin beruft, kommt nahe an die Grenze zwischen politischem Trick und krimineller Energie.
Nach diesem Ortstermin schrieb sie mir einen unverschämten Brief, etwa in dem Tenor: Sie hätte als Ergebnis des Orttermins, an dem wir ja nicht teilgenommen hätten, angeordnet, dass die Mülltonnen jetzt durch die Mieter 50m weiter bis auf öffentlichen Grund gezogen werden sollten. (Dies liegt über 120m vom weitesten Eingang weg.) Damit sei mein Problem ja gelöst, weil nunmehr der umher vertreute Müll auf öffentlichem Gelände liegen bliebe, nicht mehr auf meinem privaten Grundstück.
Für einen Aussenstehenden ist nicht erkennbar, dass der Grund dort öffentlich ist. Es ist einer der Zugänge zum Gutsrondeel und dort von den Müllleuten verstreuter und umher fliegender Müll ist ebenso negativ zu beurteilen wie vor dem Gebäudeeingang des Marstalls. Vermessungsskizzen stehen Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.
Godemanns Mail sagt, es sei "zumutbar" für die Mieter, diese Strecke mit den Tonnen zu bewältigen. Einer meiner Mieter, der sich mit den Verwaltungsausdrücken auskennt, sagt mir, die Anordnung beträfe nur die grauen Tonnen mit dem Normalmüll, nicht etwa die schweren Blauen für das Papier. Die seien auch, sagt er, zu schwer, um sie soweit zu ziehen. Die blauen Tonnen werden bis heute bei uns nur sporadisch entleert, während die Nachbarn im Inspektorenhaus ordnungsgemäss bedient werden.
Frau Godemann teilte ausserdem mit, die Müll-LKWs auf Kreiskosten mit teuren Digitalkameras ausstatten zu wollen, damit die sich gegen Klagen von Steuerzahlern, wie uns, rechtfertigen könnten. Sie bestätigte mit keinem Wort, sich des tatsächlichen Problems annehmen zu wollen, nämlich die Mülleute zur Ordnung zu mahnen.
Die finanziellen Hintergründe des hierbei offenbar gewordenen, merkwürdigen Verhältnisses zwischen der Umweltabteilung und dem privaten Aussendienstleister Nehlsen sollten mal ernsthaft erforscht und hinterfragt werden. Denn nachdem Nehlsen jetzt weiss, dass sie mit der Unterstützung von Frau Godemann weder ihren Job verlieren, noch sich an irgendwelche Kundendienstregeln halten müssen, funktioniert in Sachen Müllabfuhr auf dem Grundstück praktisch überhaupt nichts mehr problemlos. Sperrmüll bleibt bis zu 4 Wochen liegen, blaue Tonnen, für die der Kreis nichts extra verlangen kann, werden nicht geliefert und nicht geleert.
Die nächste Massnahme der Frau Godemann in dieser Kette von Schikanen kam, als Sie von mir, unter Androhung eines Bussgeldes, einen Antrag an sich selbst abverlangte, mit dem ich die Zahl der Mülltonnen und damit ihre Umsätze wieder steigern sollte.
Kreisumweltleiterin Godemann wollte mit einer Phantasieanzahl von Mietern doppelte Müllgebühren auf dem Hof in Westenbrügge erpressen. Sie begründete dies mit nicht beigelegten Vorschriften und der Angabe, bei mir im Gebäude seien eine Unzahl Personen gemeldet, die das rechtfertigten.
Hierbei wählte sie geschickterweise eine bürokratische Grösse, die wir als nicht privilegierte Normalbürger nicht prüfen können. Allerdings war sie unvorsichtig genug, die tatsächliche Zahl meiner Mieter so grotesk zu übersteigern, dass Sie sich dennoch für alle offensichtlich einer Lüge schuldig machte. Wenn die Mieter vor RTLs Kamera alle Aufstellung nähmen, würde der Kreis nicht gut aussehen dabei.
Selbstverständlich konnte ich den verlangten Antrag nicht stellen, der sicher nur den Zweck verfolgte, Frau Godemann später eine Ausflucht zu geben, um zu behaupten, ich hätte es so gewollt. Denn sonst müsste er ja nicht mit Drohungen beigetrieben werden.
Ich beschwerte mich völlig ergebnislos bei Kraatz, dem griesgrämigen Dezernatsleiter, der mich darüber aufklärte, dass Vorschriften gegen die angewendet werden, die auffallen, auf Deutsch, die nicht kuschen. Auch er vertrat die totalitäre Auffassung, dass Vorschriften für den Staat sind, um die Untertanen zu regulieren, nicht die demokratische, nämlich dass sie für die Bürger sind, um über ihre gewählten Vertreter die Macht der angestellten Bürokraten in Schranken zu halten.
Kraatz behauptete, allein 14 Mieter seien in einer Wohnung gemietet, die tatsächlich das ganze Jahr leer gestanden hatte, weil in ihr gebaut wurde. Wir verlangten die Namen der angeblichen Mieter und bekamen keine Antwort.
Kraatz erkundigte sich später bei seinem Bauamt, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, mir die Restaurierung des zu DDR Zeiten völlig heruntergekommenen Herrenhauses stillzulegen, wegen Umnutzung und damit fehlenden Bauantrags. Er wurde eines Besseren belehrt und liess von dem Vorhaben ab.
Der (Ab)Fall bekam einen Artikel in der Ostsee-Zeitung (30.6.). Nach dem Artikel liess man für zwei Monate Gras über die Sache wachsen. Um ihr wieder Nachdruck zu verleihen, drohte Godemann dann mit einem Bussgeldbescheid, um die Bestellung weiterer Tonnen zu erzwingen.
Das weitere war für Godemann und Kraatz als deutsche Beamte relativ einfach. Sie können gegen jeden beliebigen Bürger willkürlich vollstrecken, ohne dass ein Richter die Sache zu Gesicht bekommt oder gar darüber urteilt, wie in anderen demokratischen Ländern. Sie müssen nur vermeiden, dass dem Opfer die Sache zur Kenntnis gelangt, um damit zum Beispiel einen Widerspruch zu vermeiden.
Zu dem Zweck lehnte Kraatz jede weitere E-Mail Korrespondenz ab und Godemann sandte einen Papierbrief an eine Phantasieadresse in Schleswig-Holstein, mit der ich noch nie etwas zu tun hatte. In E-Mail sandte sie mir dies Schreiben und teilte darin mit, dass sie - natürlich - das Schreiben als unzustellbar zurück erhalten habe und deshalb von nun ab - statt wie bisher jahrelang per E-Mail - weitere Nachrichten irgendwo aushängen werde, wo sie mir nicht zur Kenntnis gelangen könnten. Bis zu dem Zeitpunkt war noch nicht einmal eine Forderung genau beziffert worden.
Aus ihrer Absicht machten sie kaum einen Hehl. Deswegen wurde auch die zusätzliche Versendung von E-Mail oder Fax (zusätzlich zum Papier) abgelehnt. Jeder bisherige Verkehr hatte per E-Mail stattgefunden, weil ein reisender, produktiv Arbeitender halt nicht jeden Tag den gleichen Sessel warm sitzen und des nachts immer das gleiche Bett warm liegen kann, wie ein Beamter. Deswegen wird Papierpost heute im internationalen Wirtschaftsleben kaum mehr praktiziert und ist in diesem Fall völlig unpraktikabel.
Da mir die Absicht deutlich war, schaltete ich nun einen Rechtsanwalt ein, auch um weitere Ausreden betreffend Papierverkehrs auszuschliessen. Dieser forderte beim Kreis die Akten ab. Godemann, Kraatz und Komplizen machten sich nicht einmal die Mühe zu antworten.
Dies ist jetzt fünf Monate her und scheinbar wurde der Bussgeldbescheid wegen des Rechtsanwaltes schubladisiert. Es handelt sich um einen ehemaligen Landesminister, der sich mit einem anderen Kreis in einem anderen Land jahrelang um deren Abfallsatzung herumgestritten hat.
Zur Weihnachtszeit allerdings schickte Godemann, zur Abwechslung doch mal wieder per E-Mail, (denn nun waren sie an meiner Kenntnisnahme interessiert), eine Vollstreckungsankündigung scheinbar für die Abfallgebühren 2005, für die nie ein Bescheid oder eine Rechnung übermittelt worden war.
Dies geschah zur Weihnachtszeit, wo hoffentlich jeder gegnerische Rechtsanwalt in Urlaub ist. Ich antwortete, ich sei erfreut, dass sie die E-Mail Fähigkeit wieder erlangt hätten und sie mögen mir doch mal die zu Grunde liegende Rechnung auf die E-Mail packen. Seit einem Monat gibt es darauf wieder keine Antwort. Ich übergab diese Sache auch dem Rechtsanwalt und begann, mich um Beistand durch bundesweite Medien zu bemühen.
Keine Antwort vom Landrat bisher, obwohl ich durch ein handgeliefertes Schreiben an seine private Adresse sichergestellt habe, dass ihm der Fall nicht unterschlagen werden kann.
Als Politiker weiss er sicher: Bürgerliche Freiheit verhält sich proportional zu den Grenzen, die man seinem Staat auferlegt. Bürgerlich gewählte Vertreter, wie er, müssen in der Lage sein, ihren nicht gewählten Bürokraten die Grenzen aufzuerlegen, die bürgerliche Freiheit sicherstellen.
Kann er nicht oder will er nicht? Beides würde ihn disqualifizieren.
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